Rechtsanwalt M. Steiger erklärte in einem Beitrag bei Hostpoint die neue Impressumspflicht für Schweizer Websites.
(Ursprünglicher Artikel nicht mehr online. Neuer Link: https://steigerlegal.ch/2012/04/01/impressumspflicht-im-e-commerce-fragen-und-antworten/)
Um Schwierigkeiten zu vermeiden, achten Sie bitte darauf, dass Sie ab spätestens dem 1. April 2012 ein Impressum auf Ihrer Website haben.
Die Websites unserer Kunden haben normalerweise ohnehin ein Impressum, ausser es wurde vom Kunden ausdrücklich nicht gewünscht. Innerhalb der nächsten Wochen werden wir unsere Werke überprüfen und betroffene Kunden auf ein fehlendes Impressum hinweisen.
